Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Orts- und Kreisverbände, der Landesvorstand, die Landtagsfraktion, der Landesfinanzrat, die Landesarbeitsgemeinschaften, die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz, die GKomV e.V., sowie 10 Mitglieder mit einem gemeinsamen Antrag. Jedes Mitglied kann Änderungsanträge zu Anträgen an die LDV stellen. Änderungsanträge müssen spätestens zwei Tage vor Beginn der LDV vorliegen. Dies gilt nicht, wenn die vorangegangene LDV einen noch früheren Antragsschluss festgelegt hat. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen sind jederzeit möglich.
Gemäß unserer Satzung (Fassung vom 24. Juni 2023) müssen Anträge an die LDV spätestens fünf Wochen vor dem Beginn der LDV der Landesgeschäftsstelle vorliegen. Der letzte Eingangstermin ist in diesem Fall Samstag, 30. September 2023.
Hier im AntragsGRÜNE könnt Ihr Eure Anträge stellen und auch kommentieren.
Auf der gleichen Plattform könnt Ihr Eure Änderungsanträge einreichen und außerdem Anträge und Änderungsanträge kommentieren. Solltet Ihr Fragen zum Tool haben, wendet Euch einfach an die Landesgeschäftsstelle unter lgs@gruene-rlp.de!
Die Anträge werden wie üblich so verschickt, dass sie satzungsgemäß spätestens drei Wochen vor der LDV bei den Kreisverbänden vorliegen.
Dringlichkeitsanträge im Verlauf der LDV sind möglich wenn
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das Ereignis, auf das sich der Dringlichkeitsantrag bezieht, nicht früher als 2 Tage vor dem Antragsschluss eingetreten ist
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die Anträge von mindestens 20 Mitgliedern unterstützt werden und
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Ihrer Behandlung von der einfachen Mehrheit der Delegierten zugestimmt wird.
Frist Änderungsanträge
Auf der LDV in Idar-Oberstein am 22. und 23. August 2020 wurde folgende Ergänzung der Landessatzung beschlossen:
„Jedes Mitglied kann Änderungsanträge zu Anträgen an die LDV stellen. Änderungsanträge müssen spätestens zwei Tage vor Beginn der LDV vorliegen. Dies gilt nicht, wenn die vorangegangene LDV einen noch früheren Antragsschluss festgelegt hat. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen sind jederzeit möglich."
Bitte beachtet, dass Ihr demnach bis spätestens Mittwoch, 1. November 2023 Änderungsanträge zu Anträgen für die kommende LDV einreichen müsst.