Die Grünen sind und bleiben eine basisdemokratische Partei. Während sich MdLs und Parteivorstände mit ihren Verbindungen in die Partei mit den genannten neuen Zahlen leicht tun werden, sind die "30" und "10" Größenordnungen, mit denen ein einfaches Mitglied nicht klar kommt. Das liefe im Ergebnis auf eine Ungleichbehandlung der Parteimitglieder hinaus, die an dieser Stelle nach meinem Verständnis aber gleichberechtigt sind, d.h. gleiche Rechte und somit gleiche Chancen auf das Einbringen von Anträgen haben sollten.
Zudem wird dadurch manche gute Idee und Ergänzung untergehen und nicht wahrgenommen. Neben der ungleichen Einschränkungen der persönlichen - eben stark unterschiedlichen - Möglichkeiten geht unserer Partei dadurch die eine oder andere gute Idee verloren. Eine Erhöhung auf 3 Mitglieder bei den ÄAs ist machbar und vertretbar, eine Verzehnfachung der nötigen Stimmen nicht sinnvoll.
In den LDVen der letzten Jahre kann ich mich nicht erinnern, dass irgendwann Zeitnot bei der Behandlung der Anträge aufgekommen wäre.
Interessant ist, dass der Antragsteller die bisherigen Zahlen unerwähnt lässt:
"... sowie 10 Mitglieder mit einem gemeinsamen Antrag. Jedes Mitglied kann Änderungsanträge zu Anträgen an die LDV stellen. "
Es wird also eine Verdreifachung (von 10 auf 30) und eine Verzehnfachung (von 1 auf 10) gefordert. Ebenfalls interessant, dass diese Verschärfung mit der Zunahme der Mitglieder begründet wird (die sich leider auch ganz schnell wieder ändern kann), während die Delegiertenzahlen nicht angepasst werden sollen. DAS wäre mindestens genauso begründbar und im Rahmen der eingangs erwähnten Basisdemokratie (Mehr Beteiligung der Basis) sinnvoll.
Kommentare
Peter Kallusek:
Peter Kallusek:
Dem Interesse und aktiven Einbringen von Mitgliedern aus den Kreisverbänden wird durch solch eine Verschärfung von persönlichder Einbringung auf Landesebene ein Dämpfer verpasst.
Der Eindruck, ungestört von der Basis Landespolitik betreiben zu wollen, könnte so bei vielen Migliedern gestärkt werden.
Josef Winkler: