Veranstaltung: | Landesdelegiertenversammlung in Saarburg am 4. November 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Finanzen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand & Landesfinanzrat (dort beschlossen am: 16.09.2023) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 16.09.2023, 19:00 |
H-2: Anpassung Beitragsanteile
Antragstext
Die LDV möge beschließen:
Der Beitragsanteil der Kreisverbände an den Landesverband wird ab dem 01.01.2024
auf 3,15€ pro Mitglied und Monat erhöht.
Dieser Festbetrag soll ab der Herbst-Sitzung 2024 des Landesfinanzrates jährlich
vom Landesfinanzrat überprüft werden. Der Landesfinanzrat kann dem
Geschäftsführenden Landesvorstand eine weitere Erhöhung vorschlagen, die dann
von der LDV beschlossen werden muss.
Begründung
Der Beitragsanteil Bundesverband wurde zur BDK 2014 in Hamburg umgestellt: vorher mit dem Festbetrag von 2,55€, ab 2015 dynamisch immer mit 25% des Durchschnittes der bundesweiten Mitgliedsbeiträge vom geprüften (vorvergangenen) Jahr.
Wir sind im Landesverband auf unserer LDV 2016 ab dem Jahr 2017 nachgezogen. Allerdings berechnen wir nicht wie der Bundesverband dynamisch, sondern mit der Festlegung auf 3,04€ (das war zu diesem Zeitpunkt der BV-Anteil).
Die Mitgliedsbeiträge in Rheinland-Pfalz sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2015 lagen wir noch bei durchschnittlich 10,93€ und zuletzt sind die Beiträge im Jahr 2019 mit durchschnittlich 11,67€ bis 2021 auf 13,53€ gestiegen.
Der Mitgliedsbeitrag soll laut Bundessatzung 1% vom Nettoeinkommen betragen.
Wir haben bereits Anfang des Jahres 2023 die Kreisverbände darauf hingewiesen, dass sie ggf. ihre Kreisverbandssatzungen entsprechend anpassen. Alle Kreisverbände haben über ihre Kreisschatzmeister*innen Vorlagen erhalten, wie sie ihre KV-Finanzordnung entsprechend anpassen können. Hier ging es u.a. auch um eine Anpassung bezüglich Mandatsträger*innen-Abgaben, um die Einnahmenseite nachhaltig zu verbessern.
Die Kosten und Anforderungen sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Hier sind zum Beispiel höhere Miet- und Energiekosten und höhere Personalkosten zu nennen. Auch sind die Kosten für Wahlkämpfe, und hier insbesondere die Social-Media-Kosten gestiegen. Das betrifft alle Gliederungen, so auch den Landesverband.
Da wir im bundesweiten Ländervergleich jedoch immer noch weit hinten liegen, was die Mitgliedsbeitragshöhe betrifft (zum 31.12.2021 an viertletzter Stelle!), möchten wir auch heute von einer Dynamisierung des Beitragsanteiles absehen. Der Anteil des Bundesverbandes an allen Mitgliedsbeiträgen beträgt im Jahr 2023 3,65€ pro Mitglied und Monat. Wir halten deshalb eine feste Anpassung des Landesanteils auf 3,15€ ab dem 01.01.2024 für äußerst moderat.
Landesvorstand (Beschluss vom 05.09.2023)
Landesfinanzrat (Beschluss vom 16.09.2023)
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